Wahlarztsystem
Wahlärzte haben keinen Kassenvertrag mit den Krankenversicherungsträgern. Sie erhalten daher eine Honorarnote, die mittels Erlagschein oder Barzahlung beglichen werden kann. Sie können dann bei Ihrer Krankenversicherung eine Kostenrückerstattung beantragen.
Das Ausmaß der gewährten Rückerstattung hängt von der Krankenversicherung ab. Beachten Sie, dass die Krankenkassen keine Rückerstattung gewähren, wenn im gleichen Quartal bereits ein Arzt (Kassenarzt, Wahlarzt) oder eine Spitalsambulanz des gleichen Fachgebietes aufgesucht wurde.
Meine Honorare:
- Ordination mit elektrodiagnostischer Konsultation: 120 Euro
- Erstordination: 100 Euro
- Folgeordination: 80 Euro
- Bestimmung des Doppler-Index (Ultraschall Doppler-Druckmessung): 80 Euro